Schulveranstaltung – Begleitpersonen
Begleitpersonen bei leibeserziehlichen Inhalt, projektbezogenen Inhalt und spr5achlichem Schwerpunkt – genaue Zahlen siehe Anhang!
Begleitpersonen bei leibeserziehlichen Inhalt, projektbezogenen Inhalt und spr5achlichem Schwerpunkt – genaue Zahlen siehe Anhang!
Grundsätzlich ist zwischen eintägigen und mehrtägigen Schulveranstaltungen zu unterscheiden. Bei Vertretung gelten klare Vorschriften. Siehe Anhang.
Der Landeslehrer hat – unbeschadet des § 57 (= Sonderurlaub) – Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist: Siehe Anhang!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Finanzminister Pröll hat gemeinsam mit den ÖVP-Landeshauptleuten eine massive Verländerung der Bildung gefordert. Ihre Vorschläge entsprächen einer noch stärkeren Verländerung, als das im Papier von Frauenkirchen vorgesehen war. Neun verschiedene Schulsysteme kommen für die SPÖ nicht infrage. Die Nachteile einer „verländerten“ Schulverwaltung liegen klar auf der Hand(siehe Anhang!). Auch OECD-Experten bestätigen, dass eine Verländerung der Schulverwaltung aus wirtschaftspolitischer Sicht „unsinnig“ ist. Der SLÖ Burgenland hat sich auch dezidiert dagegen ausgesprochen. Euer SLÖ-Team
Das LDG (§35 Abs. 2) kennt eine konkrete Bestimmung zur Krankmeldung. Bei VertragslehrerInnen (VBG §7 Abs. 1) ist es weniger konkret.