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SLÖ Burgenland

Neues Dienstrecht – Vorteil für APS-Lehrer

2. Juli 2015

In diesen Tagen ist der Landesschulrat für Burgenland nicht nur an alle Junglehrer/innen sondern auch an alle Kollegen/innen herangetreten, die im Schuljahr 2014/15 erstmalig als Vertragslehrperson im Burgenland angestellt worden sind. Diese Junglehrer/innen, die vor dem 1. September 2014 in keinem Vertragsverhältnis zu Bund oder Land gestanden sind, haben nun einmalig die Wahlmöglichkeit zwischen dem Altrecht (§43 LDG Jahresnorm) und dem Neurecht (Dienstrecht für den pädagogischen Dienst).

Wir fühlen uns jedoch verpflichtet noch einmal vor allem auf die finanziellen Vorteile des neuen Dienstrechtes hinzuweisen. Mit den Zulagen verdient man im Laufe eines „Lehrerlebens“ bis zu € 100.000,- mehr. Die Lehrverpflichtung von 24 Stunden (22 Stunden Unterricht plus 2 Stunden Beratungs- bzw. Beziehungsarbeit) bedeutet für VS-Lehrer/innen keine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung. NMS-Lehrer/innen müssen um eine Stunde mehr unterrichten. Dafür gibt es aber Fächerzulagen für D/E/M. Ein Beispiel: Bei zwei D-Klassen mit je vier Stunden sind das immerhin € 200,- pro Monat.

Neu ausverhandelt wurde, dass auch Lehrer/innen, die ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, in das neue Dienstrecht wechseln können.

Im Anhang ein direkter Vergleich zwischen dem neuen und alten Dienstrecht!

Sensationelles Angebot

1. Juli 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Ihnen ab sofort ein umfangreiches Mitarbeitervergünstigungsprogramm zur Verfügung stellen zu können.

Was sind Mitarbeitervergünstigungen? Namhafte Anbieter stellen Ihnen ihre Produkte und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung. Der Vorteil für Sie – Sie kommen in den Genuss deutlicher Nachlässe und exklusiver Leistungen. Die Nutzung der Plattform ist selbstverständlich kostenfrei.

Wie greife ich auf die Mitarbeitervergünstigungen zu? Die Mitarbeitervergünstigungen finden Sie unter https://za-bgld.mitarbeiterangebote.at. Bei dem ersten Zugriff auf die Präsentationsplattform ist eine Registrierung erforderlich, bei der Sie bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse und den Registrierungscode: za2015 zur Verifizierung angeben.

Wie greife ich von meinem PC zu Hause auf die Angebote zu? Auf die Mitarbeitervergünstigungen können Sie jederzeit von jedem internetfähigen PC aus zugreifen. Geben Sie dazu bitte o.g. URL (Internetadresse) in Ihren Browser ein und loggen sich mit Ihrer bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und Passwort ein.

In welchem Rhythmus kommen neue Angebote hinzu? Das Portfolio an attraktiven Angeboten wird monatlich um neue Anbieter und Angebote erweitert. Auf Wunsch informieren wir Sie in unserem Newsletter regelmäßig über die neuen Produkte und Dienstleistungen. Er erscheint im Monatsrhythmus und Sie können ihn auf der Präsentationsplattform abonnieren.

Wir hoffen, dass Sie von der Auswahl der Angebote profitieren können und wünschen Ihnen viel Freude mit den Mitarbeiterangeboten.

Schuljahresausklang am Fabrini-Teich

29. Juni 2015

Zum gemütlichen Schuljahresausklang mit Grillerei und Umtrunk konnten trotz Schlechtwetter viele Kolleginnen und Kollegen begrüßt werden. Sogar Gäste aus Neusiedl wurden willkommen geheißen. Bezirksvorsitzende Mag. Michaela Seidl freute sich über den Besuch des amtsf. Präsidenten Mag. Heinz Zitz und SLÖ-Landesvorsitzenden Hans Farkas.

Für musikalische Unterhaltung sorgten Christian Pronai und Stefanie Ferschin.

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Großes Interesse bei Info-Meetings

26. Juni 2015

In Eisenstadt, Oberwart und Güssing fanden sogenannte Meetings statt, wo aktuelle Themen behandelt, besprochen und diskutiert wurden. Der Andrang und die Wissbegierde der Kolleginnen und Kollegen war bemerkenswert intensiv. Als Referenten konnten AfP des LSR Mag. Heinz Zitz; LSI HR Erwin Deutsch, MAS, MSc; Mag. Dr. Walter Degendorfer, Rektor der PH Burgenland und OSR Johann Farkas, ZA-Vorsitzender begrüßt werden.

Die aktuellen Themen: Lehrer/innenausbildung NEU, Dienstrecht NEU

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Besoldungsreform 2015 – die neuen Gehaltstabellen

26. Mai 2015

Überleitung für im Dienst befindliche KollegInnen (Automatische Überleitung)

Die Überleitung erfolgte in die betraglich nächstniedrige Gehaltstufe bzw. Entlohnungsstufe der neuen Gehaltsstaffel derselben Verwendungs- bzw.Entlohnungsstufe.

Überleitung

Das bisherige Gehalt/Entgelt bleibt bis zur nächsten (bekannten)Vorrückung mittels einer ruhegenussfähigen „Wahrungszulage“ gleich! (Ist auf dem Gehaltszettel genau ausgewiesen!

Zur Wahrung der bisherigen Erwerbsaussichten wird der Zeitpunkt der nächsten Vorrückung vorgezogen (L 2a 2 um 1,5 Jahre und L 2b 1 um ein halbes Jahr). Nach Erreichen der sogenannten „Zielstufe“ findet die Vorrückung wieder alle 2 Jahre zum Termin 1.1. oder 1.7. statt.

Wahrungszulage

Ab dem Zeitpunkt der Überleitung im Februar 2015 greift bis zum Erreichen der Zielstufe (übernächster Vorrückungstermin) eine ruhegenussfähige und nebengebührenwirksame Wahrungszulage.

Diese Wahrungszulage stellt sicher, dass bis zum Erreichen der Zielstufe jener Monatsbezug ausbezahlt wird, der aufgrund der früheren Besoldungsstaffel ausbezahlt worden wäre. Mit Erreichen der Zielstufe greift ein höherer Betrag, als im Altrecht vorgesehen wäre.

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