Das Team der FSG-SLÖ Personalvertretung Burgenland wünscht allen Kolleg:innen wohlverdiente Semesterferien. Genießt die Tage und erholt euch gut!

„Wine&Talk“ in Horitschon
„Durchs Reden kommen d`Leut zam“ – unter diesem Motto lud die FSG-SLÖ Bezirksgruppe Oberpullendorf am 8. Feber zu einem gemütlichen Abend im Horitschoner Weingut Gober und Freinbichler ein.
Großartiger Besuch Besuch und viele nette Gespräche bei Speis und Trank machten die Premiere von „Wine&Talk“ zu einem Event mit Wiederholungswert.

Jour fixe für Schuleiter:innen
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind immer größeren Belastungen ausgesetzt. Nicht zuletzt werden sie mit administrativen Aufgaben zugedeckt. Jedes Ereignis und jede Veränderung im täglichen Geschehen muss schriftlich festgehalten und der Behörde gemeldet werden. Das gilt auch für die vielen standardisierten Überprüfungen der Schülerinnen und Schüler. Dazu kommt noch die pädagogische Leitung sowie die Organisation des Standortes und die Problemlösungskompetenz mit allen Proponen ten – Schüler:innen, Lehrer:innen, Eltern, Gemeinde, Behörden.
Viele Schulleiterinnen und Schulleiter fühlen sich mit ihren Problemen allein gelassen. Daher hat sich der Zentralausschuss und die Gewerkschaft der Pflichtschullehrer:innen entschlossen, ein sogenanntes Jour fixe einzuführen. Hier soll es zu einem Gedankenaustausch zu aktuellen Themen kommen – mit der rechtlichen Unterstützung durch die Personalvertretung.
Diese Galerie hat noch 0 Bilder...Wichtige aktuelle Termine | Stichtag 1.3.2023
Versetzung, Weiterverwendung, Sabbatical, Verminderung & Karenz
Zur besseren Personalplanung für das Schuljahr 2023/24 gibt die Bildungsdirektion jedes Jahr einen Termin für die Ansuchen um Versetzungen, Weiterverwendungen, Karenzierungen Sabbatical und Verminderungen vor. Die Antragsfrist für das nächste Schuljahr dauert bis 1. März 2023. Alle Ansuchen müssen im Dienstweg eingereicht werden!
Um WEITERVERWENDUNGEN ansuchen müssen:
• Vertragslehrer*innen mit II-L-Vertrag
• Sondervertragslehrer*innen mit II-L-Vertrag
• Sondervertragslehrer*innen mit befristetem I-L-Vertrag
• Lehrer*innen im Pädagogischen Dienst mit befristetem Vertrag
• sowie Kolleg*innen mit befristetem Vertrag, die sich in „Babykarenz“ bzw. im Beschäftigungsverbot befinden.
Formloses Schreiben über den Dienstweg an den Dienstort!
NEU: UNBEFRISTETEN VERTRAG nach 3 JAHREN
Mit 1. Januar 2023 ist eine vorgezogene Übernahme1 von Landeslehrpersonen in ein unbefristetes Dienstverhältnis (Entlohnungsschema IL, Sondervertrag bzw. Pädagogischer Dienst) bereits nach einer dreijährigen Gesamtverwendungsdauer möglich.
Genaue Details und Links findest du im Anhang!!!