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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Zeitkonto

So sparen Sie Zeit statt Geld

Lehrer:innen im alten Dienstrecht haben die Möglichkeit, ihre Mehrdienstleistungen zur Gänze oder teilweise in einem Zeitkonto anzusparen, um sie später zu konsumieren.

Wer kann Zeit ansparen?
Pragmatisierte und unbefristete, vertragliche Lehrpersonen im Alten Dienstrecht können durch Erklärung bewirken, dass Dauermehrdienstleistungen zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz nicht ausbezahlt, sondern einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
Ansparphase
• Die Erklärung ist mit dem Formular  bis 30. September des betreffenden Unterrichtsjahres einzureichen und ist unwiderruflich.
• Die Erklärung bezieht sich auf ein Unterrichtsjahr; der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
• Der gewählte Prozentsatz ist für das gesamte Schuljahr verbindlich.
• Pro Dauer-MDL in einem Schuljahr erwirbt man 36 Unterrichtsstunden auf dem Zeitkonto.
• Die jeweilige Teilgutschrift und die Gesamtgutschrift muss den Lehrpersonen auf deren Verlangen(formloses Schreiben) einmaljährlich durch die
Dienstbehörde mitgeteilt werden.

Verbrauch der gutgeschriebenen Unterrichtsstunden
• Die Verwendung der angesparten Stunden ist erst nach dem 50. Lebensjahr möglich.
• Der*Die Landeslehrer*in muss zum Zeitpunkt des Beginns des Verbrauchs das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben.
• Der Verbrauch ist mittels Antrags (formloses Schreiben) bis zum 1. März für das folgende Schuljahr zu stellen und ist zu bewilligen, wenn dem
keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen oder der Verbrauch ansonsten während der verbleibenden aktiven Dienstzeit nicht möglich wäre.
• Der Verbrauch ist im Rahmen einer Herabsetzung der Jahresnorm für ein ganzes Schuljahr im Ausmaß von 50% bis 100% möglich.
• Im Schuljahr, in dem die Lehrperson in den Ruhestand übertritt, ist der Verbrauch auch für einen Teil des Schuljahres möglich, sodass der
Dienst bereits vor dem gesetzlichen Pensionsantritt früher beendet werden kann.

Nicht verbrauchte gutgeschriebene Stunden
• Nicht durch Freistellung verbrauchte Stunden können auf Antrag auch ausbezahlt werden, wobei sich dieser nur auf die Gesamtgutschrift beziehen kann.
• Für die Vergütung wird die Gehaltsstufe im Monat der Antragsstellung herangezogen (z.B. Ansparung in Gehaltsstufe 11, Auszahlung in Gehaltsstufe 15).
• Ein Antrag auf Auszahlung kann jederzeit gestellt werden – und nicht erst nach dem 50. Lebensjahr; die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des Schuljahres.

Beispiele
• Ein*e MS-Lehrer*in spart jedes Jahr 3 MDL-Stunden an, in sieben Jahren ergibt das 21 Stunden, das ergibt 1 Jahr Freistellung.
• Ein*e VS-Lehrer*in spart 11 Jahre je 2 MDL-Stunden an, das ergibt ebenfalls 1 Jahr Freistellung

Alternative: Zwei Jahre Reduzierung der Lehrverpflichtung auf 50 % – bei vollem Gehalt.