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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Todesfall

Maßnahmen, die Hinterbliebene im Ablebensfall eines Beamten zu treffen haben: Meldung über das Ableben, unter Beifügung von: Sterbeurkunde Ehegemeinschaftszeugnis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde des Witwers/der Witwe (Witwenversorgungsgenuss!)
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr – Geburtsurkunde und Vormundschaftsfeststellung (Waisenversorgungsgenuss).
Für Kinder vom 18. bis 26. Lebensjahr ist Antrag auf Waisenversorgungsgenuss zu stellen. Geburtsurkunde, Vormundschaftsfeststellung, Bescheinigung über bestehende Schul- oder Berufsausbildung und Staatsbürgerschaftsnachweis beilegen.
Nach Lehrern/Lehrerinnen des Dienst- oder Ruhestands ist eine Hausgemeinschaftsbescheinigung oder Heiratsurkunde wegen Todesfallbeitrags vorzulegen. Höchstausmaß für den Todesfallbeitrag: 150% des Gehalts der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 (€ 1 850,8 [Stand April 2002]). Hinterbliebene nach GW-Mitgliedern erhalten (je nach Dauer der Mitgliedschaft des/der Verstorbenen) max. € 180,- [Stand April 2002]. Beim Tod eines/einer Anspruchsberechtigten gebührt unter gewissen Voraussetzungen demjenigen, der die Kosten der Bestattung getragen hat, von der BVA 1080, Josefstädter Straße 80; Tel. 404 05/0 ein Zuschuss zu den Bestattungskosten, wenn er/sie glaubhaft machen kann, dass die Bezahlung der Kosten eine soziale Härte für ihn/sie bedeutet. Nach Vertragsbediensteten sind die Unterlagen bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten bzw. Arbeiter einzubringen. Siehe „Abfertigung für pragmatisierte LehrerInnen“, „Abfertigung für VertragslehrerInnen“, „Außergewöhnliche Belastungen“, „Gewerkschaft“, „Witwen/ Witwerversorgung“.