Lehrerlexikon - Titel
Die Verleihung von Berufstiteln erfolgt durch die Präsidentschaftskanzlei des Bundespräsidenten nach folgenden Richtlinien: Grundsätzlich: 50. Lebensjahr muss erreicht sein. Bei Versetzung in den Ruhestand bei Krankheit wird 1 Jahr angerechnet. Zeiten der Betrauung werden voll angerechnet.
1. „Schulrat/Schulrätin“ (SR/n): Mindestalter 50 Jahre, ausgezeichnete Beurteilung, VL, HL, SL, L. d. PTS: nach 26 Dienstjahren L. f. WE und andere L-3 Lehrer nach 32 Dienstjahren
2. SchulleiterIn: „Oberschulrat/Oberschulrätin“ (OSR/n): LeiterIn von VS, HS, ASO und PTS – nach sechsjähriger Funktionsdauer
3.Bezirksschulinspektor/Bezirksschulinspektorin: „Regierungsrat/Regierungsrätin“ BezirksschulinspektorIn mit sechsjähriger Funktionsdauer Siehe „Amtstitel“