Lehrerlexikon - Schulautonome Tage – Neuregelung
Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Unklarheiten im Zusammenhang mit den schulautonomen Tagen gekommen ist und im heurigen Schuljahr lediglich EIN solcher Tag zur Verfügung steht, war es der Personalvertretung ein zentrales Anliegen, eine künftig verlässlichere und besser organisierte Regelung zu schaffen.
Je nachdem, ob gemäß Bundesvorgabe ein, zwei oder drei schulautonome Tage vorgesehen sind, wird das Land Burgenland ergänzend keinen, einen oder zwei weitere Tage als schulfrei verordnen.
Damit ist sichergestellt, dass jedes Schuljahr – in Summe – drei Tage zur Verfügung stehen, die entweder schulautonom festgelegt oder durch Verordnung freigegeben werden.