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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Reisegebühren

Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt als Dienstreiseauftrag. Demzufolge kann eine Lehrperson Reisegebühren verrechnen. Diese betragen je Tag – unabhängig davon, ob die Schulveranstaltung im Inland oder im Ausland stattfindet – bei

DieseTagessätze können nur im Sinne der Schulveranstaltungen-Verordnung über das Reisemanagement (Serviceportal des Bundes) verrechnet werden. Darüber hinaus können noch tatsächlich anfallende und somit belegbare Fahrtkosten oder Eintritte zur Verrechnung gebracht werden.

Mit der SchVRGV 2024 wird der Anspruch auf einen Beförderungszuschuss auch auf die Schulveranstaltungen ausgeweitet. Daher ist unter diesem Titel auch eine Fahrt mit dem Klimaticket verrechenbar. Das Verrechnen der 1. Wagenklasse ist für Schulveranstaltungen ausgeschlossen.

Die Reisekosten sind nicht steuerpflichtig, solange sie die im Einkommensteuergesetz festgelegten Grenzen nicht überschreiten.