Lehrerlexikon - Nebengebührenwert(e)
Seit 1. Jänner 1972 werden die Mehrdienstleistungsvergütungen (dauernde MDL, Supplierungen) in Nebengebührenwerte umgerechnet und bei der bezugsauszahlenden Stelle bis zur Pension gespeichert. Die Nebengebührenwerte (NGW) sind auf dem Gehaltszettel (RVZG-NG/NG Werte) ausgewiesen und werden jährlich schriftlich mitgeteilt. Der Pensionsbeitrag für Nebengebühren beträgt 11,05% (12,55%). Die Speicherung der Nebengebührenwerte erfolgt auch für IL-VertragslehrerInnen. Seit dem Jahr 2000 nimmt der Wert der Nebengebührenwerte kontinuierlich ab. Für die Berechnung der Nebengebührenzulage ist das Jahr der Pensionierung ausschlaggebend. Siehe „Pension“.