Lehrerlexikon - Krankmeldung LDG § 35
Eine Meldung der Dienstverhinderung infolge Krankheit kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Dauert die Abwesenheit länger als 3 Arbeitstage ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Der Beginn und das voraussichtliche Ende (auch „…bis auf weiteres“), jedoch nicht der Grund der Krankheit sind anzugeben. Krankmeldungen, die den Vermerk „… bis auf weiteres …“ beinhalten, gelten bis zu zwei Monaten. Siehe „Dienstantritt“, „Dienstverhinderung“.