Lehrerlexikon - Krankenversicherung für pragmatische Lehrerinnen (BVA)
Krankenversicherung für pragmatische Lehrerinnen (BVA) Bei Gewährung eines Karenzurlaubes gegen Entfall der Bezüge muss für die Krankenversicherung selbst vorgesorgt werden (Mitversicherung, Weiterversicherung). Keine Einstellung der Krankenversicherung erfolgt: – bei Karenzurlaub von weniger als 1 Monat, – während des Mutterschafts- und Elternkarenzurlaubes. Eine Mitversicherung beim/bei der Ehegatten/in ist möglich. Eine Weiterversicherung bei der BVA ist möglich, wenn die Antragstellung innerhalb von 6 Wochen nach der Beurlaubung erfolgt. – Die Beitragsgrundlage ist der letzte Bruttobezug unmittelbar vor der Beurlaubung (Bescheid über Karenzurlaub vorlegen). 7,5 % vom letzten Bruttobezug 14mal jährlich.