Lehrerlexikon - Klassenführung / Klassenvorstand
Klassenführung / Klassenvorstand Klassenvorstand (§ 54 SchUG, §43 LDG) An Schulen mit Fachlehrersystem bestellt die Schulleiterin eine Lehrerin der Klasse zum Klassenvorstand. An Schulen mit Klassenlehrersystem kommen die Aufgaben des Klassenvorstands der Klassenlehrerin zu. Die Tätigkeit des Klassenvorstandes bzw. klassenführenden Lehrerin ist im Teilbereich C mit 66 Jahresstunden zu berücksichtigen und wird derzeit mit zusätzlich EUR 83,90 pro Monat (10-mal) abgegolten.