Suche
SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Hepatitis

Jede Erkrankung an Hepatitis A – oder an Hepatitis ohne nähere Differenzierung – von Personen, die eine Schule besuchen bzw. dort angestellt sind, ist von der Schulleitung unmittelbar dem zuständigen Bezirksgesundheitsamt zu melden. Die allenfalls erforderlichen sanitären Maßnahmen werden dann von diesem ergriffen.
Anzugeben sind: Name, Geburtsdatum, Wohnadresse der erkrankten Person, Adresse der Schule, Tag der Erkrankung bzw. Tag der Spitalsaufnahme und das Spital. Die Schule ist von einer Erkrankung an Hepatitis in Kenntnis zu setzen. Eine Verständigung der Eltern von Mitschülern/ Mitschülerinnen obliegt der Schule.
Eine Desinfektion der Schulklasse (einschließlich der WC-Anlagen) ist vom Bezirksgesundheitsamt zu veranlassen. Eine Desinfektion hat eine Kurzzeitwirkung von 2–3 Tagen. Eine Hepatitis-Erkrankung ist zwar anzeige-, jedoch nicht isolationspflichtig, so dass seitens der Schule, abgesehen von der Verständigung des Bezirksgesundheitsamts und der Eltern der MitschülerInnen, keine weiteren Schritte zu ergreifen sind. Zu beachten sind auch die beiden Hygiene-Merkblätter des BMBWK „Richtlinien für die hygienische Ausstattung und die Reinigung der WC-Anlagen und Duschen“ und „Richtlinien für hygienisches Verhalten im Schulbereich“. Eine passive Immunisierung (Gammaglobulin) für SchülerInnen und Lehrpersonen einer Klasse, in der 2 oder mehr Erkrankungen aufgetreten sind, erfolgt durch den/die Schularzt/Schulärztin.