Lehrerlexikon - Gewerkschaft
GÖD – Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Die Gewerkschaft ist ein privater Verein, der den DienstnehmerInnenstandpunkt gegenüber dem/der Dienstgeber/in einnimmt. Sie tritt für Verbesserungen im Dienst- und Besoldungsrecht ein und kann an gesetzlichen Veränderungen mitwirken und sich an die Öffentlichkeit wenden. Mitgliedschaft durch Beitritt und Mitgliedsbeitrag. Mitgliedsbeiträge: Monatlich – Aktive 1% des Monatsbruttobezuges. -Karenzurlaub gem. § 58 LDG € 1,8. – Karenzurlaub gem. § 29b VBG € 1,8. – Arbeitslose € 1,8. – Während der Schutzfrist beitragsfrei. – Während des Mutterschaftskarenzurlaubes beitragsfrei. – Während des Elternkarenzurlaubes beitragsfrei. – Während des Präsenz- bzw. Zivildienstes beitragsfrei. – Pensionisten 1% der Bruttopension höchstens € 8,4. Sämtliche Änderungen sind zu melden an die Evidenzabteilung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien Gonzagagasse 12.
Für die Inanspruchnahme gewerkschaftlicher Leistungen ist die Einhaltung der Beitragswahrheit Voraussetzung. Minderbeiträge werden nicht anerkannt. Voraussetzung für Leistungen ist eine einjährige Mitgliedschaft, für den Rechtsschutz eine halbjährige Mitgliedschaft. Siehe „Bildungsmittel“. Amtsabzug: Der Abzug vom Gehalt und die steuerliche Berücksichtigung erfolgt automatisch. Ohne Amtsabzug: Bestätigung der GÖD besorgen und im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Serviceleistungen: Verbesserung im Dienst- und Besoldungsrecht und allen anderen gesetzlichen Bestimmungen Beratung und Betreuung der Mitglieder Information: Jahrbuch, Zeitschriften.
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz: unentgeltliche Rechtsberatung, Rechtsschutz, Vertretung bei Ämtern und Behörden u. a. m. – in Angelegenheiten, die mit der Ausübung des Dienstes zusammenhängen.
Soziale Dienste: Notstandsunterstützungen für z.B. elementare Ereignisse, Krankheit, große Zahnbehandlung (ohne Gold), Todesfälle, Komplikationen bei der Geburt (nicht von der Krankenkasse gedeckte Zahlungen). Ansuchen auf Formblatt mit Bestätigung des gewerkschaftlichen Bezirks-Betriebsausschusses bzw. der Bundessektion PflichtschullehrerInnen innerhalb von 12 Monaten möglich.
Urlaubs- und Erholungsheime: Heimverein der GÖD 1010 Wien Teinfaltstraße 7 Tel. 01/534 54/274
Ferienverpflegskostenzuschuss: Dieser Zuschuss wird unter folgenden Voraussetzungen gegeben: Aufenthalt mit oder ohne Eltern auf dem Land in einem selbstgewählten Heim im Ausland Mindestdauer 14 Tage Bestätigung durch das Gemeindeamt, die Heimleitung oder das Reisebüro etc Solidaritätsversicherung: Freizeit- und Unfallversicherung (3 Jahre Mitgliedschaft erforderlich); Betrag nach Mitgliedsdauer, Totalinvalidität, Teilinvalidität und Tod gestaffelt.
Spitalsgeld für Spitalsaufenthalt nach Arbeits-, Freizeit- oder Wegunfall ab dem 8. Tag.
Begräbnisbeitrag: für nächste Angehörige nach Mitgliedsdauer des Verstorbenen gestaffelt.
Bildung: siehe „Bildungsmittel“. Ermäßigte Theater- oder Konzertkarten, Zuschüsse zu Kursbeiträgen, Anerkennungsbeiträge für Prüfungen, Zuschüsse zu gewerkschaftlichen Studienreisen, Stipendien aus dem Johann-Böhm-Fonds, 1010 Wien, Hohenstaufengasse 10, Bibliotheken: Kunstbibliothek, Sozialwissenschaftliche Bibliothek u. a. m.
Gewerkschaftliche Schulungskurse: Schulungskurse der Bundessektion, Schulungskurse des ÖGB, Briefschule des ÖGB Fonds des ÖGB: siehe „Fonds“ Anton-Proksch-Fonds für Behinderte: für Gewerkschaftsmitglieder oder deren Angehörige Karl-Maisel-Fonds: Außerordentliche Unterstützung in Notfällen, z.B. lebensrettende Operationen etc.