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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Freiplätze bei Schulveranstaltungen

Gewährte Begünstigungen (Freiplätze oder Preisnachlässe) von Reiseunternehmen oder Beherbergungsbetrieben müssen durch rechnerische Umlegung grundsätzlich allen SchülerInnen gleicher weise zugute kommen.