Lehrerlexikon - Fahrtkostenzuschuss NEU
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum neunten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L 34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.
INFOS inklusive genauer Aufschlüsselung findet ihr im Anhang