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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Externistenprüfung

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im § 42 SchUG, in der VO des BMBWK und in der VO über die Leistungsfeststellung. Abgeltung von Prüfungstätigkeiten für den/die Vorsitzenden/Vorsitzende, den/die PrüferIn und den/die fachkundige/n BeisitzerIn als Schriftführerin.

Allgemein bildende Pflichtschulen: ab 1.9.2012

1. Externistenprüfungen für die Volksschule und die Sonderschule (§ 42 SchUG):

Vorsitzender 3,60 Euro
Prüfer für jeden Prüfungsteil (schriftlich und mündlich) 4,50 Euro
Schriftführer 3,60 Euro

2. Externistenprüfungen für die Hauptschule, Neue Mittelschule und die Polytechnische Schule (§ 42 SchUG):

Vorsitzender 3,60 Euro
Prüfer für den mündlichen oder praktischen Teil 6,80 Euro,für den schriftlichen Teil 9,10 Euro
Schriftführer 3,60 Euro