Lehrerlexikon - Elternverein (EV)
Die Teilnahme der LehrerInnen an Sitzungen des Elternvereinsausschusses erfolgt freiwillig (Einladung des Elternvereines). Die Teilnahme von Mitgliedern des Elternvereinsausschusses zu einzelnen Punkten der LehrerInnenkonferenz ist möglich, bedarf jedoch des Beschlusses der Schulkonferenz. Alle Elternvereine haben eine Rechtsschutzversicherung. Falls ein Elternverein eine freiwillige Haftpflichtversicherung abschließt, sind alle TeilnehmerInnen an Elternvereinsaktivitäten (nicht länger als einen Tag) haftpflichtversichert. Österreichischer Verband der Elternvereine an Pflichtschulen Landesverband BGLD der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen