Lehrerlexikon - Computer
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers sind, wenn eine eindeutige berufliche Verwendung vorliegt, Werbungskosten und somit bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung abzusetzen. Diese berufliche Nutzung ist mittels Formular nachzuweisen. Ebenso absetzbar sind notwendige Software, Drucker, Papier, Maus, Scanner, … siehe auch Broschüre „Steuer sparen“ der AK.